Kindertagesstätte Märchenland

Kinder sind die Augen, die sehen, Wofür wir längst schon blind sind.  Kinder sind die Ohren, die hören, Wofür wir längst schon taub sind.  Kinder sind Seelen, die spüren, Wofür wir längst schon stumpf sind.  Kinder sind Spiegel,  die zeigen, Was wir gerne verbergen .

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29.04.2022

AUSZUG- Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt unter Pandemiebedingungen Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 28. April 2022

§ 1 Anwendungsbereich
(1)Dieser Erlass richtet sich im Land Sachsen-Anhalt an alle Träger von Kindertageseinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagesstätten), Kindertagespflegepersonen und die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

(2) Der Erlass dient der Umsetzung der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen im Land Sachsen-Anhalt.

(3) Die Maßnahmen/Regelungen dieses Erlasses dienen dem Schutz der Beschäftigten und der betreuten Kinder in den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen. Sie sollen eine sichere, vor Infektionen schützende Betreuung unter Aufrechterhaltung des Regel betriebs ermöglichen.
§ 2 Regelbetrieb

Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen sind geöffnet. Die Betreuung erfolgt unter folgenden infektionspräventiven Bedingungen:

§ 3 Betreuung
Die Bildung von Sammelgruppen zu Beginn und am Ende der täglichen Betreuung sowie die Umsetzung von offenen/teiloffenen Konzepten bedarf der Bewertung des infektiologischen Risikos.

§ 4 Mund-Nasen-Schutz
(1) Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz reduziert lt. RKI nachweislich die Zahl der Infektionen und ärztlich zu behandelnden Covid-19-Fälle. Daher wird für das Personal das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zumindest außerhalb des Betreuungssettings dringend empfohlen.
(2) In Einrichtungen/Tagespflegestellen, in denen Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder gemeinsam betreut werden, ist es angezeigt, die Hortkinder — insbesondere bei einem positiven Corona-Fall im Klassenverbund — getrennt von den Krippen- und Kindergarten kindern zu betreuen.

§ 5 Testangebote
Das Land stellt kostenlose Tests zur Verfügung, die für Testungen aufgrund der sog. „Test-to-Stay-Strategie" gemäß des Quarantäne-Erlasses einzusetzen sind (s. anliegenden Quarantäne-Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 15.02.2022)
Bei Auftreten einer Corona Infektion in der Kindertageseinrichtung/-pflegestelle sind diese den Kontaktpersonen — Kinder und Betreuungspersonen — anzubieten. Mit diesen Tests müssen sich die Kontaktpersonen in den folgenden fünf Tagen täglich einmal testen. Die Testung hat zuhause zu erfolgen, bei Kindern unter Aufsicht der/des Sorgeberechtigten. Wenn der Test jeweils negativ ausfällt und die betreffende Kontaktperson symptomfrei ist, darf sie die Kindertageseinrichtung/-pflegestelle weiter besuchen bzw. dort ihrer Arbeit nachgehen. Unterbleibt die Testung, müssen sich die Kontaktpersonen entsprechend der aktuellen Rechts- und Erlasslage in Quarantäne begeben

§ 6 Umgang mit Erkältungssymptomen
(1) Kinder mit Verdacht auf eine Corona-Infektion, die Symptome — darunter auch eine leichte banale Erkältung — aufweisen, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. In diesen Fällen sind die Eltern aufzufordern, ihre Kinder zu testen.
(2) Das gilt auch für Hortkinder. Hortkinder können den Test selber bei sich anwenden, wenn die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Bei negativem Test dürfen die Kinder die Kindertageseinrichtung/-pflegestelle besuchen.
(3) Den Eltern ist eine ärztliche Abklärung der Erkältungssymptome - auch bei negativem Testergebnis - dringend nahezulegen. Wird nach dem Arztbesuch eine Bescheinigung des Arztes vorgelegt, dass das Kind die Kindertageseinrichtung besuchen kann, darf das Kind in der Tageseinrichtung betreut werden.
§ 8 Anwesenheit von Eltern und Dritten
(1) Die Anwesenheit von Eltern und Dritten in der Einrichtung ist auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
(2) Die Anwesenheit von Eltern darf die Zeitdauer von zehn Minuten nicht überschreiten. Im Falle einer Testung des Kindes vor Ort nach § 6 Abs. 1 dieses Erlasses darf die Anwesenheit die Zeitdauer von maximal 20 Minuten nicht überschreiten.
(3) Alternativ dürfen die Kinder während der Bring- und Abholsituation vor/außerhalb der Einrichtung in Empfang genommen werden. Bereits bestehende Hygienekonzepte (wie z.B. „Zugang über Schleusen", Ausgestaltung zu Laufwegen) können weiter umgesetzt werden.
(4) Für externe Dritte, die in der Einrichtung dienstlichen Belangen nachgehen, z. B. Fachberatungen, Frühförderung, Dienstleister etc., ist der Zutritt zu Einrichtung unter Einhaltung der 3G-Regelung möglich.

§ 10 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Dieser Erlass tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung „Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt unter Pandemiebedingungen" vom 4.ApriI.2022 außer Kraft.

Magdeburg, den 28. April 2022 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung



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Wir möchten Sie als Familie in der Kita begrüßen und herzlich willkommen heißen. Ihr Kind hat einen Betreuungsplatz bekommen und das bedeutet für Ihr Kind einen großen Schritt in die Selbstständigkeit. Ihr Kind wird hier mit vielen Anderen zusammen die verschiedensten Erfahrungen sammeln und bekommt einen zusätzlichen Entwicklungsraum.

Die Begegnung mit dem Unbekannten und das Bewusstsein, dass ein neuer Lebensabschnitt beginnt, bringen für die Familienmitglieder starke Gefühle mit sich. Bei aller Vorfreude und Neugier auf das Kommende ist der Übergang in die Kindertagesstätte auch mit Verlust und Abschied verbunden. Für das Kind ist das die Erfahrung von regelmäßiger befristeter Abwesenheit der Eltern, die für es die “sichere Basis” darstellen, in einer neuen Umgebung und ohne, dass bereits zur Bezugserzieherin eine Vertrauensbeziehung aufgebaut worden ist. Der Grad, in dem sie Kummer, Anspannung und Ängstlichkeit oder aber Zuversicht und Gelassenheit ausdrücken, dürfte von Wesenseigenschaften wie seinem Temperament mitbestimmt sein. Nicht alle heftigen Reaktionen von Kindern sind unmittelbar mit der Art und Weise vom Einleben in die Kindertagesstätte in Zusammenhang zu bringen. Starke emotionale Reaktionen beim Übergang in den Kindergarten sind in gewissem Umfang als normal anzusehen.

Der Eintritt in die Kindertagesstätte gelingt besser, wenn er vom Kind (und von den Eltern!) verstanden, gewollt, von der Umgebung unterstützt wird. Dann können Kinder sich als Mitbestimmer ihres Lebenslaufes, als aktive Übergänger zum Kindergartenkind erleben und eher erfolgreich sein, als wenn sie sich unfreiwillig und wenig unterstützt einer unsicheren unbekannten Umgebung ausgesetzt sehen, in der sie irgendwie zurechtkommen sollen.

Ebenso ist für Erzieherinnen, dass neue Kindergartenjahr ein besonderer Übergang, da Sie sich mit neuen Aufnahmen und Eingewöhnungen von Kindern auseinandersetzen. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Wechsel zum neuen Kindergartenjahr für Erzieherinnen nicht nur mit besonderen Arbeitsanforderungen, sondern auch mit Emotionen verbunden ist: Der Abschied von Kindern, die in die Schule gekommen sind, vielleicht auch von Eltern, mit denen die Zusammenarbeit zum Wohle der Einrichtung besonders gut geklappt hat. Aber auch Freude und Neugier auf die neuen Kinder und Familien schwingen mit. 


Kita- Messenger 

Liebe Eltern wir nutzen den KidsFox Messenger- Dies ist eine App für Smartphone und Computer, mit der PädagogInnen in Gruppen mit Eltern Mitteilungen, Bilder und Dokumente verschicken, Abwesenheiten verwalten sowie Notfallkontakte austauschen können.

Mit Hilfe dieser Kidsfox App ist die Kommunikation rund um unsere Kindertagesstätte durch innovative Funktionen vereinfacht.  Gruppenmitteilungen, digitale Bestätigung, Übersetzungsfunktion, Notfallkontakte, Terminverwaltung, Umfragen, automatische Erinnerungen, Sprechtag-Modul und vieles mehr.